Fachanwaltskanzlei Medizinrecht & Fachanwaltskanzlei Strafrecht in Sachsen
Über mich: Anja Bornemann-Pietsch
Im Februar 1999 habe ich - nach mehrjähriger Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin - die bewusste Entscheidung für die Selbstständigkeit durch Eigenkündigung getroffen und die Kanzlei im März 1999 in Meerane gegründet.
Meine Schwerpunkte als Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Medizin- und Strafrecht sind:
- Arzthaftung & Behandlungsfehler
- Strafverteidigung von Anfang an
- Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht (Schnittstelle Medizin/Strafrecht): Verteidigung von Ärztinnen, Ärzten und (Kranken)Pflegepersonal
Außerdem schule ich Inhouse ärztliches Personal, Pflegefachpersonal und sonstiges pflegerisches Personal der Behandlungseinrichtung seit 2012 in Sachsen und Thüringen, auf Anfrage auch bundesweit, in zahlreichen medizinisch-juristischen Schnittstellenbereichen um ihnen u.a. in ihrem herausfordernden beruflichen Alltag Haftungsängste zu nehmen.
Fachanwältin für Medizinrecht - Qualifikation, Schwerpunkte, Erfahrung
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung
Verliehen am: 26.01.2016
Durch: Rechtsanwaltskammer Sachsen
Rechtsgrundlage: § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i.V.m. Fachanwaltsordnung (FAO)
Ich habe den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht der DeutschenAnwaltAkademie mit 120 Zeitstunden Unterricht zuzüglich 15 Klausurstunden (3 Klausuren zu je 5 Zeitstunden) mit Bestehen der Klausuren erfolgreich abgeschlossen und die Kenntnisse im Medizinrecht erweitert.
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht berate und vertrete ich Sie in rechtlich schwierigen Situationen außergerichtlich und vor Gericht.
Meine Schwerpunkte im Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
- Aufklärungsfehler
- Behandlungsfehler (Diagnosefehler & unterlassene Befunderhebung)
- Delegationsfehler
- Dokumentationsfehler, Dokumentationsmängel & Beweislastumkehr
- Organisationsfehler
- Therapiefehler
- Verstoß gegen fachärztliche Standards, Leitlinien, Richtlinien
- Schmerzensgeld & Schadensersatz, Feststellungsklagen
Patientenrechte
- Selbstbestimmung & Einwilligung
- Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen (§ 630g BGB)
- Wirtschaftliche Aufklärung (IGeL-Leistungen)
Fachanwältin für Strafrecht - Qualifikation, Schwerpunkte, Verteidigung
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung
Verliehen am: 03.03.2010
Durch: Rechtsanwaltskammer Sachsen
Rechtsgrundlage: § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i.V.m. Fachanwaltsordnung (FAO)
Zum einen habe ich diese besonderen theoretischen Kenntnisse, die die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen, im Rahmen eines mehrmonatigen Fachanwaltslehrganges der DeutschenAnwaltAkademie mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden erworben.
Zum anderen habe ich mindestens 3 schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) mit einem Umfang von weiteren 15 Zeitstunden aus verschiedenen Bereichen des Fachanwaltslehrganges bestanden.
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht begleite ich Sie - sofern erforderlich - vom Anfang des Ermittlungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens.
Meine Schwerpunkte im Strafrecht
- Fahrlässige Tötung bei Behandlungsfehlern (Arztstrafrecht)
- Körperverletzung durch Aufklärungsmängel (Arztstrafrecht)
- Abrechnungsbetrug (Arztstrafrecht)
Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
- (versuchter) Mord
- (versuchter) Totschlag
Körperverletzungsdelikte (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit)
- Körperverletzung (gefährliche, schwere)
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Fahrlässige Körperverletzung
Sexualstrafrecht
- Verteidigung bei vorgeworfenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
- Glaubhaftigkeitsgutachten
Jugendstrafrecht (JGG)
- Verteidigung Jugendlicher (14-17 Jahre)
- Verteidigung Heranwachsender (18-20 Jahre)
Verteidigung in allen Verfahrensstadien
Ermittlungsverfahren
- Verteidigung ab erster Vorladung
- Verteidigung bei vorläufiger Festnahme und Verhaftung
- Verteidigung bei Durchsuchung & Beschlagnahme
- Verteidigung während der Untersuchungshaft (Haftprüfung & Haftbeschwerde)
- Akteneinsicht & Beweisanträge
- Strategie zur Verfahrenseinstellung
Hauptverhandlung
- Vorbereitung der Mandantin, des Mandanten auf den oder die Hauptverhandlungstermine
- Vorbereitung der Beweisanträge, Zeugenvernehmungen und Sachverständigenbefragungen
- Plädoyer & Strafzumessung (Ziel: Freispruch oder milde Strafe, Strafaussetzung zur Bewährung)
Rechtsmittel
- Berufung, (Sprung-)Revision
Gut zu wissen: Doppelqualifikation - Ihr Vorteil bei parallelen Verfahren
Fachanwältin für beide Verfahren:
Abgestimmte Strategie ohne Widersprüche
Besonders wertvoll ist meine Doppelqualifikation, wenn zivil- und strafrechtliche Verfahren parallel laufen, beispielsweise Behandlungsfehler mit Todesfolge:
- Zivilverfahren: Schmerzensgeld für Angehörige
- Strafverfahren: Ermittlungen gegen die Behandlerseite.
Ich begleite Sie von Anfang an.
Fortbildungen
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Schwerpunkte: Neue Rechtsprechung, Gesetzesänderungen, Taktiken im Verfahrensrecht. Ich bilde mich freiwillig stetig auch in anderen Rechtsgebieten und Bereichen fort, um Ihnen stets aktuelle Beratung zu bieten. Sichtbar durch das BRAK-Fortbildungszertifikat, das ich seit 2008 fortlaufend innehabe.
Mitgliedschaften und Netzwerke
Kanzlei kennenlernen:
Kanzlei
+49 3764 171008
Innehalten - Zeit für Besinnung in rechtlich schwierigen Situationen
In rechtlichen Krisen - sei es ein Behandlungsfehler, ein strafrechtlicher Vorwurf oder eine andere, möglicherweise existenzbedrohende, Situation - ist der erste Impuls oft Panik.
Gerade jetzt ist Innehalten entscheidend.
Innehalten bedeutet:
Überstürzte Entscheidungen und überstürztes Handeln unterlassen
Rechtliche Probleme lösen sich durch
- klare Prüfung der Situation
- strategische Planung
- bedachtes Handeln
statt durch Hektik.
Als Fachanwältin begleite ich Sie durch diese Phase:
Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.
Ich höre hin, ohne zu urteilen.
Ich entwickle mit Ihnen einen klaren Plan: Möglichkeiten abwägen, zielorientiert und damit langfristig denken und handeln.
In Ruhe erörtern:
Kanzlei
+49 3764 171008
Zeit - Rechtzeitig handeln, Fristen wahren, langfristig denken
Zeit ist oft der maßgebende Faktor zwischen Erfolg und Misserfolg. Auch im Recht:
- (Gerichts-)Termine einhalten
- Fristen beachten
Missachtete Fristen = eingebüßte Rechte.
Wann Sie sofort einen Anwalt kontaktieren sollten
Wichtige Fristen im Überblick
Fristablauf auch am Samstag!
Arzthaftung:
Verjährung: Grundsätzlich 3 Jahre ab Kenntnis (§ 199 Abs. 1 BGB)
Strafrecht:
Einspruch gegen Strafbefehl: 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls
Berufung und Revision Revision: 1 Woche ab Verkündung des Urteils
Sozialrecht:
Widerspruch: 1 Monat ab Zustellung des Bescheides
Langfristig denken - über den aktuellen Fall hinaus
Gute Rechtsberatung denkt weiter als bis zum nächsten Gerichtstermin:
- Vorsorgeverfügungen (damit Sie in Krisen abgesichert sind)
- Dokumentation (für spätere Verfahren)
- Präventive Beratung (z.B. Schulungen für Ärzte, Pflegepersonal)
Ich nehme mir Zeit für Sie
Trotz aller Zeitdruck-Thematik:
Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.
Ich höre unvoreingenommen hin.
Mit Blick auf die Lösung.
Ich entwickle mit Ihnen einen klaren Plan:
Möglichkeiten abwägen, zielorientiert und damit langfristig denken und handeln.
Ausführlich durchsprechen:
Kanzlei
+49 3764 171008
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen und erfolgreichen Tag.
Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht
