Medizinstrafrecht - Verteidigung für Ärzte & Pflegekräfte in Zwickau & Chemnitz
Wenn gegen Mediziner wegen des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers beispielsweise bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung ermittelt wird, steht die berufliche Existenz auf dem Spiel.
Als Fachanwältin für Medizinrecht und Strafrecht biete ich Ihnen mit der Doppelqualifikation das Fachwissen in diesen komplexen Verfahren.
Schnelle Hilfe bei Ermittlungen:
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Verteidigung von Ärzten und Heilberufen bei Behandlungsfehlern
Ein strafrechtlicher Vorwurf im medizinischen Bereich erfordert mehr als juristisches Standardwissen.
Ich prüfe die medizinischen Gutachten und wahre Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft und im Hauptverfahren gegenüber dem Gericht.
Überwiegend in Sachsen und auch bundesweit.
Parallele Zivil- & Strafverfahren koordinieren
Häufig wird neben der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (Schadensersatz) zusätzlich Strafantrag wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung gestellt.
Wenn beide Verfahren simultan gegen Sie laufen, ist es von richtungsweisender Bedeutung, welche Tatsachen in welcher Hinsicht dargelegt werden.
Hier profitieren Sie unmittelbar von meiner doppelten Fachanwaltsqualifikation:
Ich koordiniere die Verteidigung so, dass zivilrechtliche Einlassungen Ihre strafrechtliche Strategie nicht gefährden - und umgekehrt.
Typische Vorwürfe im Arztstrafrecht
Fahrlässige Tötung, Körperverletzung und Aufklärungsmangel
Während der Operation stirbt der Patient.
Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) ein.
Eine ärztliche Behandlung ist - strafrechtlich betrachtet - stets eine Körperverletzung (§ 223 StGB).
Die Körperverletzung ist strafbar, es sei denn: Die Körperverletzung ist gerechtfertigt.
Gerechtfertigt ist die Körperverletzung, wenn der Patient bezüglich seiner Behandlung rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und rechtzeitig von Ihnen aufgeklärt worden ist und er in die jeweilige Behandlung eingewilligt hat.
Abrechnungsbetrug gegenüber KV/Kassen (§ 263 StGB)
Ein klassisches Risiko im Klinikalltag:
Im Behandlungsvertrag ist die persönliche Leistung des Chefarztes vereinbart.
Eine Delegation (z.B. auf den Oberarzt) ist ausgeschlossen.
Die Operation wird gleichwohl durch einen Oberarzt durchgeführt.
Wird die Chefarzt-Leistung dennoch abgerechnet, steht schnell der Vorwurf des Betruges im Raum.
Rezeptfälschung & Betäubungsmitteldelikte (§§ 29 ff. BtMG)
Oft führt gefährliche Routine zu Ermittlungen - etwa wenn blanko unterschriebene BtM-Rezeptvordrucke durch Personal missbraucht werden.
Auch wenn Sie die MFA Ihr Vertrauen missbraucht hat, geraten Sie als Aussteller in den Fokus der Ermittlungsbehörden.
Schweigepflichtverletzung (§ 203 StGB)
Schon eine menschlich nachvollziehbare Auskunft an besorgte Angehörige ohne ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht kann den Tatbestand erfüllen und zudem zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen.
Ich unterstütze Sie bei der Kommunikation im Praxisalltag.
Berufsrechtliche Folgen: Approbation und Existenzschutz
Das Medizinstrafrecht ist eine oft unterschätzte Materie.
Die Berufshaftpflicht reguliert zivilrechtliche Schäden.
Im Straf- und Berufsrecht drohen Sanktionen, die keine Versicherung abfängt:
Das Ruhen oder der Entzug der Approbation, der Verlust der Kassenzulassung oder ein Berufsverbot.
Diese Folgen können mit einer Verfahrenseinstellung einhergehen.
Daher ist die frühzeitige Verteidigungsstrategie richtungsweisend.
Öffentlichkeitsarbeit & Schutz Ihrer Reputation
In Medizinstrafverfahren wird öffentliches Schweigen oft als Schuldeingeständnis gewertet.
Eine abgestimmte Kommunikationsstrategie ist zielführend:
Denn öffentliche (unbedachte) Äußerungen können die strafrechtliche Verteidigung gefährden.
Was öffentlich gesagt wird, hat daher zwingend mit der strafrechtlichen Einlassung übereinzustimmen.
Ich bringe Strafverteidigung und PR-Beratung für Sie in Einklang.
Ausnahmslos gilt: Was öffentlich gesagt wird, stimmt mit der strafrechtlichen Einlassung überein.
Verteidigungsstrategie: Schweigen vs. Sachverhaltsaufklärung
Welche Vorgehensweise im konkreten Fall geeignet ist, hängt - nach anwaltlicher Akteneinsicht - von den Umständen des Einzelfalls ab
Stets ist es das Ziel, das Verfahren idealerweise bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.
Kurzübersicht über die Folgen
Sowohl mit der Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens (sic!), als auch mit dem strafgerichtlichen Urteil kann neben dem Ruhen oder dem Entzug der Approbation sowie - bei Vertragsärzten dem Entzug der Kassenzulassung - ein Berufsverbot einher gehen, das letztlich auch zu einem (zeitlich begrenzten) Wegfall der Existenzgrundlage führen kann.
1. | Strafrechtliche Rechtsfolgen |
Berufsverbot, § 70 StGB | |
2. | Standesrechtliche Folgen |
Approbationsverfahren | |
3. | Kassenarztrechtliche Folgen |
a) | Disziplinarverfahren |
b) | Entziehungsverfahren |
c) | Erstattungsverfahren |
4. | Hochschulrechtliche Folgen |
a) | Entziehung des Doktorgrades |
b) | Widerruf der Lehrbefähigung |
Ermittlung gegen Arzt oder Pflegekraft:
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Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht