Vorsorgeverfügungen - rechtzeitig vorsorgen, selbstbestimmt entscheiden

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können?
Eine individuelle Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht stellen sicher, dass Ihr Wille respektiert wird.
Ohne fremde Einmischung durch Gerichte oder Berufsbetreuer.
Als Fachanwältin unterstütze ich Sie dabei, diese existenziellen Fragen rechtssicher zu regeln.

Für den Notfall Ihrer Entscheidungs- bzw. Handlungsunfähigkeit, Ihre eigenen Angelegenheiten im persönlichen, finanziellen und medizinischen Bereich eigenständig zu regeln, können Sie entsprechende Vorsorgeverfügungen aufsetzen und einer Person, der Sie trauen, Vollmacht erteilen.
Diese bevollmächtige Person ist befugt, für Sie Erklärungen in den von Ihnen festgelegten unterschiedlichen Bereichen (gesundheitsrechtlich, vermögensrechtlich, medizinisch) rechtswirksam abzugeben und rechtsgültig für Sie zu entscheiden und zu handeln.

Welche Vorsorgeverfügungen gibt es?

1. Vorsorgevollmacht (gesundheitsrechtlicher und vermögensrechtlicher Bereich)
2. Betreuungsverfügung
3. Patientenverfügung, ggf. mit Organverfügung
Die Vorsorgeverfügungen haben jeweils andere Regelungsinhalte. 
Es ist wichtig, diese Regelungsinhalte aufeinander abzustimmen.

Warum Standard-Vordrucke im Ernstfall oft nicht ausreichen

Viele Formulare sind zu unbestimmt formuliert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt hohe Anforderungen an die Bestimmtheit einer Vorsorgeverfügung. Mit Ihnen gestalte ich Dokumente, die für Ärzte und Kliniken im Raum Chemnitz und Westsachsen Ihren Willen klar zum Ausdruck bringen.
Ich habe 2002 begonnen, mich eigehend mit dem Thema Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (mit Organverfügung) zu beschäftigen.
Erst sieben Jahre später, in 2009, hat der Gesetzgeber die Patientenverfügung geregelt (§§ 1901a, 1901b und 1901c BGB.
Seit 01.01.2023: §§ 1827, 1828, 1829 BGB)

Entscheidungshilfe zur Vorsorgevollmacht als Ergänzung zur Patientenverfügung

Für den Ernstfall vorsorgen - wie?

Lernen Sie die Gemeinsamkeit von Sicherheitsgurt und schriftlichen Vorsorgeverfügungen kennen!
Legen Sie im Auto als Fahrer oder Beifahrer den Sicherheitsgurt an?
Falls Sie die Frage mit "Ja" beantworten sind sie hier richtig, um sich zu informieren.

Unabhängig vom Lebensalter des Menschen können unerwartete Situationen eintreten.
Situationen, in denen Entscheiden und Handeln unmöglich ist.
Für diese - möglicherweise plötzlich eingetretene - unangenehme Situation können Sie vorsorgen.
Vorsorgen, um sich abzusichern und auszuschließen, dass für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit schlimmstenfalls unbekannte Personen über Sie und Ihre (höchstpersönlichen) Lebensbereiche entscheiden.

Eingangs haben Sie die gestellte Frage, ob Sie im Auto als Fahrer oder Beifahrer den Sicherheitsgurt anlegen, mit "Ja" beantwortet.
Weshalb schnallen Sie sich an?
Die Antwort ist offensichtlich: Um der Gefahr erheblicher Verletzungen bei einem möglichen Autounfall vorzubeugen.

Was haben Sicherheitsgurt und Vorsorgeverfügung gemeinsam?
Der Sicherheitsgurt besteht aus etlichen Einzelteilen, die zusammengesetzt und in das Auto eingebaut werden.
Eine ausgeklügelte Mechanik sichert die Funktionsfähigkeit des Sicherheitsgurtes.
Beachten Sie Details!

Auch eine Vorsorgeverfügung besteht aus zahlreichen Einzelteilen:
Detaillierte Fragen (also die Einzelteile des Sicherheitsgurtes), kombiniert mit zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten (also die Mechanik des Sicherheitsgurtes) können effektiven Schutz bieten.

Erstellung neuer Verfügungen sowie Beratung und Ergänzung bestehender Verfügung(en):


Gut.


Besser.

Am besten.

Einmalig









Einmal jährlich
unaufgeforderte Überprüfung sowie Benachrichtigung bei geänderter Rechtslage/neuen medizinischen Erkenntnissen 
und 
soweit erforderlich 
einmal jährlich 
Anpassung der Verfügung(en)

Stetig
unaufgeforderte Überprüfung sowie Benachrichtigung bei geänderter Rechtslage/neuen medizinischen Erkenntnissen 
und
soweit erforderlich
kontinuierliche
(ggf. mehrmals jährliche)
Anpassung der Verfügung(en)


Einprägsame Kurzdarstellung

Vorsorgeverfügungen AnjaBP Recht Meerane
vorsorgeverfuegungen-fachanwaeltin-medizinrecht-anjabp-recht-meerane.pdf (2.24MB)
Vorsorgeverfügungen AnjaBP Recht Meerane
vorsorgeverfuegungen-fachanwaeltin-medizinrecht-anjabp-recht-meerane.pdf (2.24MB)


Hinterlegung & Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister

Sicher stellen, dass Ihre Verfügungen gefunden und beachtet werden.
https://www.vorsorgeregister.de

Sorgerechtsverfügung erstellen

Sichern Sie für den Notfall Ihre Kinder ab.


Fragen zur Vorsorge klären:
Kanzlei 
+49 3764 171008



Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht

 
 
 
 
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