Ziele rechtlicher Schulungen für Ärzte & Pflegekräfte
Erfolg für Ärzte & Ärztinnen
Erfolgreich geschult ist, wer:
- Haftpflichtfälle frühzeitig erkennt
- Behandlungsfehler durch Aufklärung ausschließt
- Dokumentationslücken schließt (§ 630f BGB)
- wirtschaftliche Aufklärung bei IGeL-Leistungen richtig durchführt
- bei Prüfungen der KV rechtlich vorbereitet ist
Erfolg für Pflegekräfte
Erfolgreich geschult ist, wer:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen meidet
- Haftungsrisiken im Pflegealltag erkennt und Auswirkungen möglichst gering hält
- Patientenrechte (Aufklärung, Einsicht) kennt
- Dokumentation gesetzeskonform führen
Erfolg für Kliniken & Einrichtungen
Erfolgreich ist eine Schulung, wenn:
- Haftpflichtfälle reduziert werden (messbar!)
- Compliance-Anforderungen erfüllt sind
- Dokumentationsqualität steigt
- Team rechtlich sensibilisiert ist
- Kosten für Rechtsstreitigkeiten sinken
Messbarer und langfristiger Erfolg nach den Schulungen
- weniger Patientenbeschwerden
- weniger Dokumentationsmängel
- gestiegenes Rechtsbewusstsein im Team
- Kosten senken
Was bedeutet Erfolg für mich?
Erfolg einer Schulung bedeutet, dass Sie
- die Fallstricke kennen
- die erworbenen Kenntnisse anwenden und
- sich in Ihrem Beruf handlungssicher fühlen.
Haftungsrisiken minimieren? Schulung anfragen:
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Erworbene Erkenntnisse im Arbeitsalltag fehlerfrei anwenden
Themen der praxisnahen Schulungen und Vorträge
(beispielhafte Aufzählung)
I. Finanzielle Seite oder: Zivilrechtliche Haftung
Im Medizinrecht (hier: Arzthaftungsrecht) sind unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten überwiegend folgende Bereiche von (haftungsrechtlicher) Bedeutung:
1. Aufklärung (insbesondere unter dem Blickwinkel der Haftung)
2. Bedeutung der Beweislast
3. Delegation
4. Dokumentation (insbesondere unter dem Blickwinkel der Haftung)
5. Einsichtsrechte
6. Einwilligung
7. Freiheitsentziehende Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen
8. EXKURS: Freiheit statt freiheitsentziehende Maßnahmen!
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
9. Haftung der Ärztinnen und Ärzte, des (Kranken)Pflegepersonals, der Träger
10. Off-Label-Use (durch Ärzte)
11. Organisation und Patientensicherheit
12. Patientenverfügung
II. Strafrechtliche Gesichtspunkte
Im Medizinstrafrecht sind hauptsächlich die nachfolgend aufgeführten Straftatbestände praxisrelevant:
1. (Abrechnungs)Betrug
2. Fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung (mit Todesfolge)
3. Fahrlässige und vorsätzliche Tötung
4. Freiheitsberaubung
5. Missachtung der Schweigepflicht
6. Misshandlung von Schutzbefohlenen
7. Patientenverfügung und "Sterbehilfe"
8. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
9. Unterlassene Hilfeleistung
10. Urkundenfälschung
11. Wenn der Staatsanwalt klingelt
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