Freiheitsentziehende Maßnahmen: Fixierung, Bettgitter - Verfahrenspfleger
Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen (feM)?
- Fixierung
- Bettgitter
- Sedierung
- geschlossene Unterbringung
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Immer, wenn eine feM erfolgen soll und spätestens innerhalb von 24 Stunden seit dem Einsatz der feM.
Rolle der Verfahrenspflegerin im Genehmigungsverfahren
Die gerichtlich bestellte Verfahrenspflegerin achtet auf die Einhaltung der Rechte der betroffenen Person.
Alternative Maßnahmen statt Freiheitsentzug
Niederflurbetten, Stoppersocken ,...
Wesentlich: Freiheit!
Statt freiheitsentziehende Maßnahmen!
Freiheit für die Menschen, die alters-/gesundheitsbedingt
auf die Hilfe anderer angewiesen sind
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und deren Ängste vor Haftung
Es ist die Aufgabe sämtlicher zuständiger Personen/Behörden/Einrichtungen, z.B.
- Ärzte
- Angehörige/Bevollmächtigte/Betreuer
- Betreuungsbehörde
- Bezugspersonen (Krankengymnasten, Therapeuten)
- Gericht
- Heimleitung
- Heimaufsicht
- Pflegekräfte
den einzelnen betroffenen Menschen davor zu schützen,
bei einem Sturz schwere gesundheitliche Verletzungen zu erleiden.
Es gibt andere Möglichkeiten!
Freiheitsentziehende Maßnahmen (feM)
in Krankenhäusern und (Pflege-)Heimen
sind stets
ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und
immer "ultima ratio".
Es gibt Alternativen.
Diese Alternativen bieten die Möglichkeit,
das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Betroffenen zu achten.
Diese Alternativen bieten zugleich die Möglichkeit,
der Einrichtung die teilweise unbegründete Angst vor einer Haftung
aufgrund eines möglicherweise eintretenden Schadensfalles zu nehmen.
Und: Alternativen sind ein Anstoß, umzudenken.
Umdenken erfordert Bereitwilligkeit und Mut,
miteinander neue Wege zu beschreiten.
Denken bestimmt Handeln.
Als Verfahrenspflegerin
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__276.html
(Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG))
bin ich für den betroffenen pflegebedürftigen Menschen tätig.
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/
Verfahrenspflege anfragen:
Kanzlei
+49 3764 171008
Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht
