Erwerbsminderungsrente abgelehnt, GdB zu niedrig

Erwerbsminderungsrente - Volle vs. teilweise EM-Rente
Grad der Behinderung (GdB) - Feststellung & Höherstufung
Merkzeichen (G, aG, B, H, Bl, TBl) - Vorteile & Nachteilsausgleiche
Widerspruch & Klage vor Sozialgericht

Fragestellungen

- Haben Sie einen Anspruch auf einen Schwerbehinderten-Status?
- Welche Rechte und Leistungen gehen damit einher?

Anwaltliche Tätigkeit

Es ist die eingehende Auseinandersetzung mit Erkrankungen und Beeinträchtigungen erforderlich.
Nur dann kann beispielsweise erfolgreich ein Antrag gestellt werden oder eine erfolgreiche Vertretung im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren erfolgen.
Mit Hilfe der Versorgungsmedizinischen Grundsätze lässt sich der Grad der Behinderung begründen oder ein Merkzeichen in einem Schwerbehindertenausweis beantragen.

Und auch im Fall der Ablehnung des Antrags unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung der Rechte:

Außergerichtlich: Widerspruchsverfahren
(förmliches Verwaltungsverfahren)

Gerichtlich: 
Klage vor dem Sozialgericht

- Erhebung des Widerspruchs

- Erhebung der Klage

- Begründung des Widerspruchs

- Begründung der Klage

Erfahrungsgemäß werden Widersprüche im Widerspruchsverfahren
häufig durch Widerspruchsbescheid als unbegründet zurückgewiesen.

In dieser oft falschen Vorgehensweise liegt eine Missachtung der Rechte der Anspruchsteller und Widerspruchsführer.

Erst im gerichtlichen Verfahren (der Klage vor dem Sozialgericht) kann diese etwaige Missachtung der Rechte durch anwaltliche Hilfe
dem Gericht dargelegt werden.

Zum Bereich des Sozialrecht gehören beispielsweise Streitigkeiten mit

- der Bundesagentur für Arbeit 
- Krankenversicherungen
(hat die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die stationäre Liposuktion zu bezahlen?)
- Rentenversicherungsträgern
- der gesetzlichen Unfallversicherung

beispielsweise in den Bereichen 
- ALG II (HartzIV)
- Berufsunfähigkeit (für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind)
- Erwerbsminderung seit 01.01.2001 (Erwerbsunfähigkeit bis 31.12.2000)


Ansprüche prüfen lassen:
Kanzlei
+49 3764 171008


 
 
 
 
E-Mail
Anruf