Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder

Denken Sie an Ihre minderjährigen Kinder.
Welche Person soll sich um das Kind/die Kinder kümmern, sofern Sie beide sterben oder dauerhaft handlungsunfähig werden?
Die Sorgerechtsverfügung (§§ 1773 ff. BGB) ist die rechtssichere Möglichkeit, für diesen schlimmen Fall vorzusorgen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1773.html

Vormund benennen

Sie benennen in der Sorgerechtsverfügung den Vormund.
Sie benennen eine Person/mehrere Personen, die ausdrücklich als Vormund ausgeschlossen sind.
Das Gericht darf hiervon nur abweichen, sofern sich der Vormund als ungeeignet heraus stellt.

Formalien wie Testament

Die Sorgerechtsverfügung ist handschriftlich aufzusetzen.
Sie ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen mit Ort und Datum zu unterzeichnen.
Sie kann - statt handschriftliche aufgesetzt zu werden - auch notariell erfolgen. 


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