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Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Stetig.
Nachgewiesen.

Trotz der nachgewiesenen
überdurchschnittlichen Qualifikation
auf dem
Gebiet des Medizinrechts
besteht die Pflicht,
in diesem Fachgebiet jährlich u.a.
regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.

Der Umfang dieser Fortbildungen beträgt
seit 01.01.2015
jährlich 15 Nettozeitstunden
(statt bislang 10 Nettozeitstunden) und
ist der Rechtsanwaltskammer
gemäß § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)
jährlich nachzuweisen.

Trotz der nachgewiesenen
überdurchschnittlichen Qualifikation
auf dem
Gebiet des Strafrechts
besteht die Pflicht,
in diesem Fachgebiet jährlich u.a.
regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.

Der Umfang dieser Fortbildungen beträgt
seit 01.01.2015
jährlich 15 Nettozeitstunden
(statt bislang 10 Nettozeitstunden) und
ist der Rechtsanwaltskammer
gemäß § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)
jährlich nachzuweisen.


Recht haben und Recht bekommen

Sie haben rechtlich herausfordernde Fragen? 
Ich finde die Lösungen für Sie.

Als Rechtsanwältin
mit mehr als 27 Jahren
Erfahrung,
Fachanwältin für 
Medizinrecht,
Fachanwältin für 
Strafrecht sowie 
Dozentin für 
Ärzte und
(Kranken)Pflegepersonal
bin ich sehr gern für Sie 
rund um die Themen
Rechtschutz,
Medizinrecht und 
Strafrecht tätig.

Im März 1999 habe ich die Kanzlei in Meerane 
aufgrund der Eigenkündigung
des Angestelltenverhältnisses
nach mehrjähriger anwaltlicher
Tätigkeit - 
gegründet.

Im Bereich Rechtschutz
bearbeite ich
- neben anderen Gebieten -
den herausfordernden Bereich der freiheitsentziehenden
Maßnahmen (feM).
Hier bin ich auch als Verfahrenspflegerin 
für den betroffenen pflegebedürftigen 
Menschen tätig.

Wichtig 
- auch für junge Volljährige - 
ist das Gebiet des 
Vorsorgerechts 
(beispielsweise Patientenverfügungen).

Es ist sinnvoll, für mögliche künftige Notsituationen 
jetzt rechtssichere Festlegungen zu treffen, die Angehörige und Ärzte in diesen Situationen 
zu befolgen haben. So behalten Sie in bedrohlichen Situationen die Kontrolle über Ihr Leben in bedrohlichen Situationen.

Ich habe  
im Lauf der Jahre
in den Rechtsgebieten 
Medizinrecht und Strafrecht
die Bezeichnung "Fachanwältin"
erworben. 

Im Medizinrecht bearbeite ich das Haftungsrecht.

Im Strafrecht 
- Strafverteidigung - 
bin ich im Ermittlungs- und Hauptverfahren in allen Instanzen auch für Jugendliche und Heranwachsende tätig.

Außerdem schule ich 
ärztliches und
(kranken)pflegerisches Personal 
in medizinisch-juristischen 
Schnittstellenbereichen

Die jeweiligen Berufsgruppen erhalten das rechtlich relevante Wissen im Rahmen der
praxisnahen Schulungen und Vorträge
(Risk-Management)
.


 
 
 
 
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