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Fachanwältin für Strafrecht



Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat mir 
auf Grund der nachgewiesenen Kenntnisse 
auf dem Gebiet des Strafrechts gestattet, 
die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht zu führen.

Auszug aus der Fachanwaltsordnung (FAO)
"§ 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

(1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen
 nachzuweisen.

(2) Besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen
liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet
erheblich das Maß dessen übersteigen,
das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und
praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
 
..."

Statistik über die Befugnis zum Führen der Bezeichnung
"Fachanwalt für Strafrecht" und "Fachanwältin für Strafrecht" 

Bundesweit

Fachanwalt für Strafrecht

3.215

Fachanwältin für Strafrecht

646

Freistaat Sachsen

Fachanwalt für Strafrecht

118

Fachanwältin für Strafrecht

27

Landkreis Zwickau

Fachanwalt für Strafrecht

12

Fachanwältin für Strafrecht

3


Voraussetzungen 
zur Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung

Als Fachanwältin für Strafrecht besitze ich 
nach der Fachanwaltsordnung (FAO)
eine besondere Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts.

Die Spezialisierung als Fachanwältin für Strafrecht
bietet Rechtsuchenden die Gewähr für eine hohe fachliche Qualifikation und 
besondere praktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts.

Die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht"
darf ich führen, da ich die besonderen Kenntnisse und 
praktischen Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen habe:

Methodik und Recht der Strafverteidigung (StPO, GVG) und
Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften
(z.B. forensische Psychiatrie, technische Analyse von Verkehrsunfällen, Rechtsmedizin);

materielles Strafrecht
einschließlich Jugendstrafrecht (JGG),
Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG),
Verkehrsstrafrecht (z.B. OWiG, StVG, StVO),
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (z.B. AO, EStG, UStG);

Strafverfahrensrecht einschließlich
Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie
Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Für die Erlaubnis der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer
- hier die Rechtsanwaltskammer Sachsen -
die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" zu führen
sind außerdem nachstehend aufgeführte Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Voraussetzung

Die Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin
innerhalb der letzten drei Jahre
vor der Antragstellung auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung.

2. Voraussetzung - Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse

Zum einen habe ich diese besonderen theoretischen Kenntnisse, 
die die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen,
im Rahmen eines mehrmonatigen Fachanwaltslehrganges
mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden erworben.

Zum anderen habe ich mindestens 3 schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten)
mit einem Umfang von weiteren 15 Zeitstunden
aus verschiedenen Bereichen des Fachanwaltslehrganges bestanden.

Die Klausuren sind von unabhängigen Gremien korrigiert und bewertet worden.

Sowohl unmittelbar nach dem Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse,
als auch nach Verleihung der Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht"
habe ich die Pflicht, mich jährlich in dem entsprechenden Fachbereich fortzubilden.

Ich habe der Rechtsanwaltskammer Sachsen die Erfüllung dieser Pflicht 
jährlich unaufgefordert nachzuweisen.

3. Voraussetzung - besondere praktische Erfahrungen

Ich besitze die besonderen praktischen Erfahrungen.
Konkret bedeutet dies, dass ich innerhalb der letzten drei Jahre
vor der Antragstellung auf Verleihung der Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht"
persönlich und weisungsfrei im Fachgebiet Strafrecht 
nachfolgende Fälle bearbeitet habe:

60 Strafrechtsfälle sowie
Verteidigung an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen
vor dem Amtsgericht - Schöffengericht -,
Landgericht,
Oberlandesgericht oder
Bundesgerichtshof. 

Besondere Kenntnisse

I.
Der Anwalt als Strafverteidiger, Vergütung, Fremdgeld, Geldwäsche, Durchsuchung, Beschlagnahme; Ermittlungsverfahren;
Untersuchungshaft
 

Berufsrechtliche Grundlagen:

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verteidigers, zulässiges/unzulässiges Verteidigerhandeln, Grundfragen des Mandatsverhältnisses, Einzelheiten zur Wahl- und Pflichtverteidigung, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht, Anwesenheitsrechte und Handlungsmöglichkeiten bei Strafverfolgungsmaßnahmen, Beweisanträge/Beweisanregungen im Ermittlungsverfahren, eigene Ermittlungen, Verteidigungsschriften, konsensuale Verfahrenserledigungen 

U-Haft:  

dringender Tatverdacht und Haftgründe, Verhältnismäßigkeit, Außervollzugsetzung, Haftbedingungen, Verteidigung im Vorführtermin, Besonderheiten der Mandatsführung und taktische Überlegungen

II. 
Hauptverhandlung; Zeugen- und Glaubwürdigkeitsfragen


Verteidigungsstrategie:

Zieldefinition und Verteidigungskonzept, konfliktbereite Verteidigung und Mindeststandards der Verständigung, Psychologie der Überzeugungsbildung, Kontakt zu Verfahrensbeteiligten und Medien, internationale Bezüge, Informations- und Dokumentationsmanagement, Prüfungspflichten (z.B. Verfahrensvoraussetzungen, Zuständigkeit, Besetzung), Befangenheit, Opening Statement und Einlassungsverhalten, Frage- und Erklärungsrecht, Widerspruchspflicht und Verwertbarkeit geheimer Ermittlungsergebnisse, Sachverständigenvernehmung, Recht und Taktik des Beweisantrages, Tatsachenfeststellung vor Gericht   

Glaubhaftigkeit von Aussagen: 

Realitätskriterien, Lügensignale, Körpersprache   

Irrtumslehre:  

Wahrnehmung, Speicherung, Erinnerung, Wiedergabe; Vernehmungslehre, Geständnis, Vernehmungsprotokolle, Komplott, Polizeibeamter als Zeuge, der Zeuge vom Hörensagen, Personenidentifizierung   

Beweislehre:  

Indizienbeweis, DNA-Analyse, Fasergutachten, Revisibilität der Beweiswürdigung 

III.  
Materielles Recht anhand aktueller Rechtsprechung; 
Recht der Strafzumessung; 
Kapitalstrafrecht, Umgang mit dem Sachverständigen, Kriminalistik

Neuere Rechtsprechung zum Allgemeinen Teil:

die moderne Zurechnungslehre: Ausschluss der Zurechnung bei fehlendem Pflichtwidrigkeitszusammenhang; 
Ausschluss der Zurechnung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung; 
Zurechnung bei abweichenden Kausalverläufen; 
Thematisierung der Frage, wie die einverständliche Fremdgefährdung zu berücksichtigen ist;
Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit in neuester Rechtsprechung;
Versuchsdogmatik (Wann beginnt der Anfang der Ausführung?):
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Wann liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor? Wann Unfreiwilligkeit?); 
Darlegung der neuesten Rechtsprechung
Neuere Rechtsprechung zu den Rechtfertigungsgründen, insbesondere zu § 32 StGB; 
der Notwehrexzess

Zentrale praxisrelevante Delikte des Besonderen Teils im Spiegel der neueren Rechtsprechung:

Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, sexuelle Nötigung und Brandstiftungsdelikte; Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere die Qualifikationen 
(§ 244 StGB, § 250, Abs. 1, §250, Abs. 2) 

Medizinstrafrecht: 

die neueste Rechtsprechung zur Sterbehilfe (zentrales Thema: Patientenverfügung), fahrlässiges Verhalten von Ärzten beim Heileingriff (Kunstfehler), der Abrechnungsbetrug sowie das Organhandelsverbot 

Rechtspolitische Konzeption des Gesetzes:

das Instrumentarium, insbesondere Geldstrafe und Freiheitsstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung samt Widerruf; Einziehung und Verfall

Bedeutung des gesetzlichen Strafrahmens und die strafzumessungserheblichen Umstände; der Vorgang der Strafzumessung; 
der richtige Strafrahmen (insbes. minder schwere Fälle, fakultative Strafrahmenverschiebungen bei § 21 und § 23 StGB), Einordnung der Tat in den gesetzlichen Strafrahmen, zulässige und unzulässige Strafzumessungserwägungen, Maßregeln der Besserung und Sicherung (z.B. Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus; 
Sicherungsverwahrung; 
Entzug der Fahrerlaubnis)

Bedeutung der "Strafzumessungsverteidigung"

IV.
Revisionsrecht;
Psychiatrie;
Rechtsmedizin;
Betäubungsmittelstrafrecht

Revisionsrecht:

Technik der Revisionsbegründung (insbesondere die Anforderungen, Verfahrensrügen zulässig zu erheben); 
Einführung in die revisionsrechtliche Arbeitsweise; 
die wichtigsten Verfahrensrügen anhand kurzer Original-Aktenauszüge von Fällen, mit denen der BGH befasst war; 
Hinweise für die Berufspraxis; 
Absolute und relative Revisionsgründe, insbesondere Verstoß gegen § 261 StPO, Aufklärungsrüge, alternative Verfahrensrüge, fehlender rechtlicher Hinweis, § 265 StPO, Überprüfung tatsächlicher Urteilsfeststellungen sowohl über die Verfahrens- als auch über die Sachrüge; 
der Ablauf des Revisionsverfahrens einschließlich der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht 

Psychiatrische Begutachtung:

Erläuterung der wichtigsten Krankheitsbilder, Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, Qualitätskontrolle psychiatrischer Sachverständigengutachten, Diagnoseschlüssel, Befragung des Sachverständigen 

Tötung und Körperverletzung:

Leichenschau, gerichtliche Leichenöffnung; Eingrenzung der Todeszeit ("Alibi") 

Verkehrsmedizin:

Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss, „Promillediagnostik“, absolute und relative Fahruntüchtigkeit, Rückrechnungsmethoden, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)   

Forensische Molekularbiologie („DNA-Fingerprint“):  

Methoden, Wertigkeit, Kosten, Einsatz bei Vaterschaft, Vergewaltigung, Inzest, Identitätsüberprüfung (Blutproben), Spurenvergleich, Abgrenzung Betäubungsmittel i.S. des BtMG, Mengenbegriffe des BtMG, Kronzeugenregelung in § 31 BtMG, verdeckte Ermittlungsmethoden, verdeckte Ermittler/V-Leute, BtM-Straftatbestände; 
Strafverteidigung in Drogenhandelssachen, Strafverteidigung von drogenabhängigen Angeklagten, Absehen von Strafverfolgung, Strafzumessungsfragen, Zurückstellung der Strafvollstreckung zu Gunsten einer Behandlung

V.
Steuerstrafrecht;
Wirtschaftsstrafrecht;
Vermögensabschöpfung

Steuerstrafrecht:  

formelles und materielles Steuerstrafrecht, Ermittlungsbehörden und ihre Kompetenzen, Verhältnis des Besteuerungs- zum Steuerstrafverfahren, Selbstanzeige, Verständigung, Besonderheiten des wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, taktisches und strategisches wirtschaftsstrafrechtliches Verteidigungsverhalten in Wirtschaftsstrafsachen, strafrechtliche Verantwortlichkeiten in Unternehmen (§ 14 StGB, § 9 OWiG, § 130 OWiG, faktischer Geschäftsführer, Täter hinter dem Täter)   

Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts:

Straftaten nach dem HGB, GmbH und AktG, Kreditbetrug, Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, strafrechtliche Produkthaftung, Korruptions- und Insolvenzdelikte 

Vermögensabschöpfung:

Materielle Rechtsgrundlagen von Einziehung und Verfall (§§ 73 ff. StGB); 
Finanzermittlungen; 
Beschlagnahme und dinglicher Arrest als prozessuale Sicherungsinstrumente 
(§§ 111 b ff. StPO); 
Vertretung von Verletzten bei Rückgewinnungshilfe

VI. 
Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren, technische Analyse von Verkehrsunfällen;
Jugendstrafrecht;
Strafvollstreckung und Vollzug

Verkehrsstrafrecht:

Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB); 
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB); 
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB); 
Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB); 
Nötigung (§ 240 StGB); 
Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre für Erteilung der Fahrerlaubnis 

Ordnungswidrigkeitenrecht:  

Halterhaftung; 
Verjährung (§ 33 OWiG); 
Bußgeldbescheid (§ 66 OWiG); 
Bußgeldverfahren (§§ 67, 72, 73 ff., 77a und 77b OWiG); 
Rechtsbeschwerde; 
§ 24 a StVG; Fahrverbot (§ 25 StVG, § 4 BKatVO); 
Messverfahren; 
BZRG und Verkehrszentralregister 
Punktsystem 

Untersuchung von Verkehrsunfällen: 

Unfallaufnahme durch Polizei bzw. Sachverständige, Erläuterung des Ablaufs typischer Unfälle (Fußgängerunfall, Zweiradunfall, Pkw-Pkw-Unfall, Pkw gegen Hindernis, Lkw-Pkw-Unfall), Rekonstruktionshinweise, Geschwindigkeitsermittlungen aus Bremsspuren, Versicherungsbetrug, Wahrnehmbarkeit leichter Fahrzeugkollisionen 

Jugendstrafrecht:  

Verantwortlichkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden, Anwendung des Jugendstrafrechts nach § 105 JGG, Folgen der Jugendstraftat: 
Sanktionsarten (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe), Bewährungsverfahren, Vorbehalt der Verhängung von Jugendstrafe (§ 27 JGG); Einheitsjugendstrafe 
(§§ 31, 32, 66, 105 Abs. 2 JGG)   

Besonderheiten des Ermittlungs- und Hauptverfahrens:

notwendige Verteidigung (§§ 140 StPO, 68 JGG), Diversion (§§ 45, 47, 109 JGG), Rechtsmittel (§§ 52, 57, 59 JGG), Kosten (§ 74 JGG), Vollstreckungsverfahren und Jugendstrafvollzug 

Strafvollstreckung:

Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungshindernisse; Verfahren nach 
§§ 458, 462 StPO, Vollstreckungsaufschub (§§ 455, 456 StPO), Absehen von Vollstreckung 
(§ 456 a StPO), Bewährungsverfahren (§ 56, 57 StGB), Strafzeitberechnung 

Strafvollzug: 

Vollstreckungsplan, Einweisungsverfahren, Vollzugsplan, Verlegung in andere JVA, anderes Bundesland, offenen Vollzug, insbesondere Vollzugslockerungen; 
Akteneinsichtsrecht;
Verfahren im Strafvollzug: Beschwerdeverfahren (§ 108 StVollzG), gerichtliches Verfahren (§§ 109 ff. StVollzG), Rechtsmittel (§§ 116 f. StVollzG)

 
 
 
 
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