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Gründung der Kanzlei März 1999
aufgrund der Eigenkündigung des Angestelltenverhältnisses
nach mehrjähriger anwaltlicher Tätigkeit

Neben der üblichen Tätigkeit als
Fachanwältin für Medizinrecht 
Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwältin
insbesondere im Bereich Vorsorgerecht ...

Beratung oder:
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Ich berate Sie umfassend
(fern-)mündlich und kläre die rechtlichen Fragen.

Außergerichtlich Handeln oder:
Häufig die Auseinandersetzung bereits jetzt beenden

Über die Beratung hinaus erfolgt die außergerichtliche Klärung.

Oft kann die Angelegenheit außergerichtlich reguliert und damit dem Prozess vorgebeugt werden.

Bei den Streitigkeiten zwischen Ärztin/Arzt/Behandlerseite und Patientin/Patient - beispielsweise in den Verfahren vor der
Schlichtungsstelle - bin ich ebenfalls tätig.

Gerichtliche Klärung oder:
Bis zum Schluss




Sofern erforderlich,
begleite ich Sie
durch alle Instanzen.



... biete ich praxisnahe Schulungen und Vorträge 
für Ärztinnen, Ärzte, (Kranken)Pflegepersonal,  Bildungsträger (Inhouse)
in
rechtlich bedeutenden Bereichen an.

 
 
 
 
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