Das Hauptverfahren: Brenzlige Situationen beherrschen
Sofern das Gericht im Zwischenverfahren
die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen
und
den Eröffnungsbeschluss erlassen hat,
findet eine Hauptverhandlung statt.
Das bedeutet, dass der Angeklagte
- sofern er ordnungsgemäß geladen ist -
die Pflicht hat, persönlich zu erscheinen.
Die Hauptverhandlung ist grundsätzlich öffentlich.
Ein Verhandeln unter Ausschluss der Öffentlichkeit
findet auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen statt.
Rechtsmittelverfahren
Sofern die Hauptverhandlung mit einem Urteil abschließt
besteht die Möglichkeit, dass
- der Angeklagte
- die Staatsanwaltschaft
- die Nebenklage
gegen das Urteil Rechtsmittel
- abhängig vom Instanzenzug -
Berufung oder (Sprung)Revision einlegt.