... in Strafsachen gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, beispielsweise
- Beschlagnahme
- Durchsuchung
- vorläufige Festnahme/Inhaftierung.
Jetzt ist schnelle anwaltliche Hilfe erforderlich!
Im Notdienst der Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V.
https://www.strafverteidiger-sachsen.de/anwaltsnotdienst/
sind Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger tätig,
die 24 Stunden täglich
- auch an Wochenenden und Feiertagen sowie
zu Zeiten, zu denen Anwaltskanzleien üblicherweise geschlossen sind -sofortigen anwaltlichen Beistand
im Fall von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen leisten.
Auch ich nehme an diesem Notdienst teil.
Häufig erhalte ich Anrufe von Personen, die rechtliche Hilfestellung
außerhalb von strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen erwarten.
Bitte beachten Sie:
Die Klärung von allgemeinen rechtlichen Fragen
- auch strafrechtlichen Fragen,
beispielsweise von geschädigten Personen (juristisch: Nebenklägern) -
im Rahmen des Notdienstes ist unmöglich.
Denn: Sinn und Zweck des Notdienstes in Strafsachen
ist ausschließlich die Hilfestellung für Personen,
die von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen betroffen sind und
die umgehende anwaltliche Hilfe in diesen dringenden Fällen benötigen.