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Wesentlich: Freiheit!
Statt freiheitsentziehende Maßnahmen!

Freiheit für die Menschen, die alters-/gesundheitsbedingt 
auf die Hilfe anderer angewiesen sind

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und deren Ängste vor Haftung

Es ist die Aufgabe sämtlicher zuständiger Personen/Behörden/Einrichtungen, z.B.

- Ärzte
- Angehörige/Bevollmächtigte/Betreuer
- Betreuungsbehörde
- Bezugspersonen (Krankengymnasten, Therapeuten)
- Gericht
- Heimleitung
- Heimaufsicht
- Pflegekräfte
den einzelnen betroffenen Menschen davor zu schützen,
bei einem Sturz schwere gesundheitliche Verletzungen zu erleiden.

Es gibt andere Möglichkeiten!

Freiheitsentziehende Maßnahmen (feM)
in Krankenhäusern und (Pflege-)Heimen
sind stets
ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und
immer "ultima ratio".

Es gibt Alternativen.

Diese Alternativen bieten die Möglichkeit,
das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Betroffenen zu achten.

Diese Alternativen bieten zugleich die Möglichkeit,
der Einrichtung die teilweise unbegründete Angst vor einer Haftung
aufgrund eines möglicherweise eintretenden Schadensfalles zu nehmen.

Und: Alternativen sind ein Anstoß, umzudenken.
 
Umdenken erfordert Bereitwilligkeit und Mut,
miteinander neue Wege zu beschreiten.


Denken bestimmt Handeln.


Als Verfahrenspflegerin bin ich für den betroffenen pflegebedürftigen Menschen tätig.

 


 

 
 
 
 
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