... rechtsgültig!
Ich erstelle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (mit Organverfügung)
in rechtlicher und medizinischer Hinsicht
seit dem Jahr 2002.
Sieben Jahre später
- erst im Jahr 2009 -
hat sich der Gesetzgeber entschieden,
das wichtige Thema Patientenverfügung gesetzlich zu regeln.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
sind u.a. die §§ 1901a, 1901b und 1901c BGB
am 1. September 2009 in Kraft getreten.
Was sind Vorsorgeverfügungen?
Der Begriff "Vorsorgeverfügung" umfasst
1. Vorsorgevollmacht
(gesundheitsrechtlicher und vermögensrechtlicher Bereich)
2. Betreuungsverfügung
3. Patientenverfügung (ggf. mit Organverfügung)
jeweils mit unterschiedlichen Regelungsinhalten.
Es ist wichtig, diese Regelungsinhalte aufeinander abzustimmen.
Besondere Bedeutung kommt der Vorsorgevollmacht für den Fall zu,
dass die Partner unverheiratet sind
(nichteheliche Lebensgemeinschaft bzw. nicht eingetragene Partnerschaft),
denn diese Partner sind in medizinischen Notfällen
von den bedeutsamen Informationen und
damit von wichtigen Entscheidungen
dauerhaft vollständig ausgeschlossen.
Auch Ehegatten sind nach derzeitiger Rechtslage nur befugt
für den entscheidungsunfähigen Ehepartner zu entscheiden,
wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Fehlt diese Vollmacht, ist
- langfristig betrachtet -
zwingend ein Betreuungsverfahren durchzuführen und
die gerichtliche Bestellung einer (ggf. fremden) Person
als Betreuer(in) erforderlich.
Kurzüberblick | Kurzüberblick | Kurzüberblick |
Für den Fall, | In der Betreuungsverfügung benennen Sie | In der Patientenverfügung |
Schriftlich genau mitteilen, was Sie wollen!
"Trotz oder gerade wegen einer Vielzahl von
ungefähr 250
verschiedenen Formularen für Patientenverfügungen,
die sich in Deutschland im Umlauf befinden,
bleibt das Problem bestehen,
dass viele Vordrucke zu PVen aufgrund pauschaler Formulierungen
bei schwierigen Entscheidungen in der Intensivmedizin unbrauchbar sind."
Quelle: Umgang mit Patientenverfügungen: Probleme durch pauschale Formulierungen Dtsch Arztebl 2013; 110(46): A-2186 / B-1924 / C-1870 Langer, Susan; Knorr, Jens-Uwe; Berg, Almuth
Sie entscheiden,
welche der drei angebotenen Möglichkeiten für Ihre Situation
die sinnvollste und nützlichste ist.
Möglicherweise übernimmt die Rechtsschutzversicherung die entsprechenden Kosten.
Gut. |
| Am besten. |
|
| Stetig |
Beratung | Beratung | Beratung |
Vorsorgevollmacht | Vorsorgevollmacht | Vorsorgevollmacht |
"Es ist JETZT an der Zeit"
Gesetze ändern sich.
Die Rechtsprechung ändert sich.
Auch gibt es fortlaufend neue medizinische Erkenntnisse.
Es ist sinnvoll, den Wandel in den unterschiedlichen Bereichen
aufmerksam zu beachten.
Änderungen im rechtlichen Bereich führen dazu,
dass bereits erstellte Verfügungen plötzlich fehlerhaft werden,
weil sie unzureichende Festlegungen beinhalten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren
in mehreren Entscheidungen die Anforderungen an die
Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung dargelegt.
Ausführlicher:
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
oder
Aus welchen Gründen es sinnvoll ist,
dass Sie HEUTE
an eine möglichen Notfallsituation denken ...
und vorbeugend tätig werden
1. Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht regeln Sie einerseits den persönlichen Bereich
(ich wähle hier bewusst die kurze Formulierung) und
andererseits den vermögensrechtlichen (finanziellen, rechtsgeschäftlichen) Bereich.
Sie reffen Regelungen,
die für Sie im Notfall wünschenswert sind.
Sie setzen eine bevollmächtigte Person ein,
die im Notfall auf die Einhaltung dieser Regelungen achtet und
vollumfänglich rechtsgültig an Ihrer Stelle
für Sie entscheiden und handeln kann.
Beachten Sie: Fehlt eine Vorsorgevollmacht oder
ist die Vorsorgevollmacht fehlerhaft/unzureichend bzw.
ist die Vorsorgevollmacht aufgrund von Gesetzesänderungen
fehlerhaft/unzureichend geworden,
wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
- also dann, wenn Sie unfähig werden sollten, Ihre Angelegenheit selbständig zu regeln -
vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt.
Dies ist zwingend, d.h. unumgänglich.
2. Betreuungsverfügung
Das Entscheiden und Handeln einer fremden Person
für Ihre Angelegenheiten
können Sie nur dann umgehen,
wenn Sie ergänzend zur Vorsorgevollmacht
auch eine Betreuungsverfügung errichten.
Oder wäre es von Ihnen gewünscht und gewollt,
dass eine vom Gericht eingesetzte ggf. fremde Person
über Ihre Angelegenheiten zu bestimmen hat?
Ausführlicher:
Patientenverfügung
oder
Aus welchen Gründen es sinnvoll ist,
dass Sie sich HEUTE
mit dem Leben und Sterben beschäftigen ...
und vorbeugend tätig werden
3. Patientenverfügung
Weshalb ist es sinnvoll,
sich mit den eigenen Wertvorstellungen, den Einstellungen zum Leben
intensiv auseinanderzusetzen?
Sollten Sie es bevorzugen,
dass in Ihrem Leben bereits jetzt stets andere Menschen für Sie entscheiden und
Sie kontrollieren,
dann können Sie an dieser Stelle mit dem Lesen aufhören.
Gehören Sie zu den Menschen die es lieben, ihr eigenes Leben selbst zu gestalten?
Gehören Sie zu den Menschen die auch vorher-denken für den Fall,
dass sie einmal unfähig werden könnten eigene Entscheidungen zu treffen
(z.B. aufgrund einer schlecht ausgegangenen Operation, durch einen (Verkehrs-)Unfall)?
Dann mache ich Sie auf folgendes aufmerksam:
Sollten Sie beispielsweise durch einen Verkehrsunfall in die unerwartete Situation geraten,
weiterhin eigene Entscheidungen treffen zu können,
werden in aller Regel die Angehörigen informiert.
Die Angehörigen kommen also ins Krankenhaus.
Sie sehen Sie auf der Intensivstation liegen.
Die Angehörigen nehmen erschüttert wahr, dass Sie unansprechbar sind.
Der Ablauf des Prozesses "alle lebenserhaltenden Maßnahmen ausschöpfen"
ist bereits in vollem Gang.
Diese Situation ist eine für die Angehörigen hoch emotionale und sehr belastende Situation.
Und in dieser Situation werden die Angehörigen von den behandelnden Ärzten
angesprochen, aufgeklärt und befragt.
Ist es in dieser Situation Ihr Wunsch,
dass die Angehörigen in dieser emotionalen und schwierigen Lage entscheiden,
welche weiteren Maßnahmen getroffen oder ggf. unterlassen werden?
Ist es in dieser Situation Ihr Wunsch,
dass sich die Angehörigen mit dem Thema Leben, Leiden und Sterben für Sie
auseinandersetzen?
Ist es jetzt in dieser Situation Ihr Wunsch,
dass die Menschen die Sie lieben und von denen Sie geliebt werden
mit schwer wiegenden Entscheidungen belastet werden
weil Sie untätig gewesen sind, zuvor möglichst viel zu regeln?
Sofern Sie auch nur eine der gerade gestellten Fragen mit "Nein!" beantworten,
empfehle ich Ihnen,
JETZT Ihren Widerstand zu überwinden und
sich eingehend mit dem Thema Patientenverfügung zu beschäftigen.
Dies mag unangenehm sein.
Bedenken Sie bitte:
Es wird bedauerlicherweise
- auch für Ihre Angehörigen -
viel unangenehmer, nahezu unerträglich,
über Sie im Notfall zu entscheiden.
Vortrag "Vorsorgeverfügungen"
Was? | Vortrag "Vorsorge - jetzt!" |
Wann? | Donnerstag, 03.09.2015 |
Wo? | Stadtbibliothek Meerane |