Telefon: +49 (0) 3764 171008 • Telefax: +49 (0) 3764 171807 • E-Mail: info@anjabp-recht.de


... rechtsgültig!

Ich erstelle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (mit Organverfügung)
in rechtlicher und medizinischer Hinsicht
seit dem Jahr 2002.


Sieben Jahre später
- erst im Jahr 2009 -
hat sich der Gesetzgeber entschieden,
das wichtige Thema Patientenverfügung gesetzlich zu regeln.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
sind u.a. die §§ 1901a, 1901b und 1901c BGB
am 1. September 2009 in Kraft getreten.


Was sind Vorsorgeverfügungen?

Der Begriff "Vorsorgeverfügung" umfasst 
1. Vorsorgevollmacht
(gesundheitsrechtlicher und vermögensrechtlicher Bereich)
2. Betreuungsverfügung
3. Patientenverfügung (ggf. mit Organverfügung)
jeweils mit unterschiedlichen Regelungsinhalten. 
Es ist wichtig, diese Regelungsinhalte aufeinander abzustimmen.

Besondere Bedeutung kommt der Vorsorgevollmacht für den Fall zu, 
dass die Partner unverheiratet sind 
(nichteheliche Lebensgemeinschaft bzw. nicht eingetragene Partnerschaft), 
denn diese Partner sind in medizinischen Notfällen 
von den bedeutsamen Informationen und
damit von wichtigen Entscheidungen 
dauerhaft vollständig ausgeschlossen.

Auch Ehegatten sind nach derzeitiger Rechtslage nur befugt
für den entscheidungsunfähigen Ehepartner zu entscheiden,
wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Fehlt diese Vollmacht, ist 
- langfristig betrachtet -
zwingend ein Betreuungsverfahren durchzuführen und 
die gerichtliche Bestellung einer (ggf. fremden) Person 
als Betreuer(in) erforderlich.

Kurzüberblick
Vorsorgevollmacht

Kurzüberblick
Betreuungsverfügung

Kurzüberblick
Patientenverfügung
(mit Organverfügung)

Für den Fall,
dass es Ihnen unmöglich werden sollte,
Ihre eigenen Angelegenheiten
selbst zu regeln (Entscheidungsunfähigkeit),
sollten Sie in einer Vorsorgevollmacht
einen Menschen, dem Sie trauen
als bevollmächtigte Person einsetzen.
Dieser bevollmächtigen Person erteilen Sie die Befugnis,
für Sie Erklärungen rechtswirksam abzugeben
und rechtsgültig für Sie zu entscheiden und zu handeln.
Sinnvoll ist, die Vorsorgevollmacht für den
gesundheitsrechtlichen und vermögensrechtlichen Bereich erstellen.

In der Betreuungsverfügung benennen Sie
die bevollmächtigte Person für den Fall,
dass eine Betreuung aus gesetzlichen Gründen erforderlich werden sollte.

In der Patientenverfügung
regeln Sie medizinische Vorgaben
für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit.

Sie bestimmen eine bevollmächtigte Person,
die im medizinischen Notfall die (letzten) Entscheidungen trifft.


Schriftlich genau mitteilen, was Sie wollen!

"Trotz oder gerade wegen einer Vielzahl von 
ungefähr 250 
verschiedenen Formularen für Patientenverfügungen, 
die sich in Deutschland im Umlauf befinden, 
bleibt das Problem bestehen, 
dass viele Vordrucke zu PVen aufgrund pauschaler Formulierungen 
bei schwierigen Entscheidungen in der Intensivmedizin unbrauchbar sind."

Quelle: Umgang mit Patientenverfügungen: Probleme durch pauschale Formulierungen Dtsch Arztebl 2013; 110(46): A-2186 / B-1924 / C-1870 Langer, Susan; Knorr, Jens-Uwe; Berg, Almuth


Sie entscheiden,
welche der drei angebotenen Möglichkeiten für Ihre Situation
die sinnvollste und nützlichste ist.
Möglicherweise übernimmt die Rechtsschutzversicherung die entsprechenden Kosten.


Gut.


Besser.

Am besten.




















Einmalig






Einmal jährlich 
unaufgeforderte Überprüfung sowie Benachrichtigung bei geänderter Rechtslage/neuen medizinischen Erkenntnissen 
und 
soweit erforderlich 
einmal jährlich 
Anpassung der Verfügung(en)

Stetig
unaufgeforderte Überprüfung sowie Benachrichtigung bei geänderter Rechtslage/neuen medizinischen Erkenntnissen 
und
soweit erforderlich
kontinuierliche
(ggf. mehrmals jährliche)
Anpassung der Verfügung(en)

Beratung
und
Ergänzung 
bestehender Verfügung(en)
oder/und 
Erstellung neuer Verfügungen

Beratung
und
Ergänzung 
bestehender Verfügung(en)
oder/und 
Erstellung neuer Verfügungen

Beratung
und
Ergänzung bestehender Verfügung(en)
oder/und 
Erstellung neuer Verfügungen

Vorsorgevollmacht 
(gesundheitsrechtlicher und
vermögensrechtlicher Bereich)
PLUS
Betreuungsverfügung 
PLUS 
Patientenverfügung
(mit Organverfügung)

Vorsorgevollmacht 
(gesundheitsrechtlicher und
vermögensrechtlicher Bereich) 
PLUS
Betreuungsverfügung
PLUS 
Patientenverfügung
(mit Organverfügung)

Vorsorgevollmacht 
(gesundheitsrechtlicher und
vermögensrechtlicher Bereich)
PLUS 
Betreuungs-verfügung 
PLUS 
Patientenverfügung
(mit Organverfügung)


"Es ist JETZT an der Zeit"

Gesetze ändern sich. 
Die Rechtsprechung ändert sich.
Auch gibt es fortlaufend neue medizinische Erkenntnisse.
Es ist sinnvoll, den 
Wandel in den unterschiedlichen Bereichen
aufmerksam zu beachten.

Änderungen im rechtlichen Bereich führen dazu, 
dass bereits erstellte Verfügungen plötzlich fehlerhaft werden,
weil sie unzureichende Festlegungen beinhalten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren
in mehreren Entscheidungen die Anforderungen an die
Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung dargelegt.

Ausführlicher:
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 
oder
Aus welchen Gründen es sinnvoll ist, 
dass Sie HEUTE 
an eine möglichen Notfallsituation denken ... 
und vorbeugend tätig werden


1. Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht regeln Sie einerseits den persönlichen Bereich 
(ich wähle hier bewusst die kurze Formulierung) und 
andererseits den vermögensrechtlichen (finanziellen, rechtsgeschäftlichen) Bereich.
Sie reffen Regelungen, 
die für Sie im Notfall wünschenswert sind.
Sie setzen eine bevollmächtigte Person ein,
die im Notfall auf die Einhaltung dieser Regelungen achtet und 
vollumfänglich rechtsgültig an Ihrer Stelle 
für Sie entscheiden und handeln kann.

Beachten Sie: Fehlt eine Vorsorgevollmacht oder 
ist die Vorsorgevollmacht fehlerhaft/unzureichend bzw.
ist die Vorsorgevollmacht aufgrund von Gesetzesänderungen
fehlerhaft/unzureichend geworden,
wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
- also dann, wenn Sie unfähig werden sollten, Ihre Angelegenheit selbständig zu regeln -
vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt.
Dies ist zwingend, d.h. unumgänglich.

2. Betreuungsverfügung

Das Entscheiden und Handeln einer fremden Person
für Ihre Angelegenheiten
können Sie nur dann umgehen,
wenn Sie ergänzend zur Vorsorgevollmacht
auch eine Betreuungsverfügung errichten.
Oder wäre es von Ihnen gewünscht und gewollt, 
dass eine vom Gericht eingesetzte ggf. fremde Person 
über Ihre Angelegenheiten zu bestimmen hat?

Ausführlicher:
Patientenverfügung
oder
Aus welchen Gründen es sinnvoll ist,
dass Sie sich HEUTE
mit dem Leben und Sterben beschäftigen ...
und vorbeugend tätig werden


3. Patientenverfügung 

Weshalb ist es sinnvoll, 
sich mit den eigenen Wertvorstellungen, den Einstellungen zum Leben 
intensiv auseinanderzusetzen?
Sollten Sie es bevorzugen, 
dass in Ihrem Leben bereits jetzt stets andere Menschen für Sie entscheiden und 
Sie kontrollieren, 
dann können Sie an dieser Stelle mit dem Lesen aufhören.

Gehören Sie zu den Menschen die es lieben, ihr eigenes Leben selbst zu gestalten?
Gehören Sie zu den Menschen die auch vorher-denken für den Fall, 
dass sie einmal unfähig werden könnten eigene Entscheidungen zu treffen 
(z.B. aufgrund einer schlecht ausgegangenen Operation, durch einen (Verkehrs-)Unfall)?
Dann mache ich Sie auf folgendes aufmerksam:
Sollten Sie beispielsweise durch einen Verkehrsunfall in die unerwartete Situation geraten,
weiterhin eigene Entscheidungen treffen zu können, 
werden in aller Regel die Angehörigen informiert.
Die Angehörigen kommen also ins Krankenhaus.
Sie sehen Sie auf der Intensivstation liegen.
Die Angehörigen nehmen erschüttert wahr, dass Sie unansprechbar sind.
Der Ablauf des Prozesses "alle lebenserhaltenden Maßnahmen ausschöpfen" 
ist bereits in vollem Gang.
Diese Situation ist eine für die Angehörigen hoch emotionale und sehr belastende Situation.
Und in dieser Situation werden die Angehörigen von den behandelnden Ärzten 
angesprochen, aufgeklärt und befragt.

Ist es in dieser Situation Ihr Wunsch, 
dass die Angehörigen in dieser emotionalen und schwierigen Lage entscheiden, 
welche weiteren Maßnahmen getroffen oder ggf. unterlassen werden?
Ist es in dieser Situation Ihr Wunsch, 
dass sich die Angehörigen mit dem Thema Leben, Leiden und Sterben für Sie 
auseinandersetzen?
Ist es jetzt in dieser Situation Ihr Wunsch, 
dass die Menschen die Sie lieben und von denen Sie geliebt werden 
mit schwer wiegenden Entscheidungen belastet werden 
weil Sie untätig gewesen sind, zuvor möglichst viel zu regeln?


Sofern Sie auch nur eine der gerade gestellten Fragen mit "Nein!" beantworten, 
empfehle ich Ihnen, 
JETZT Ihren Widerstand zu überwinden und 
sich eingehend mit dem Thema Patientenverfügung zu beschäftigen.
Dies mag unangenehm sein.
Bedenken Sie bitte: 
Es wird bedauerlicherweise
- auch für Ihre Angehörigen - 
viel unangenehmer, nahezu unerträglich, 
über Sie im Notfall zu entscheiden.


Vortrag "Vorsorgeverfügungen"

Was?

Vortrag "Vorsorge - jetzt!"
unter anderem zu den Themen 
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung und 
- Patientenverfügung

Wann?

Donnerstag, 03.09.2015 
19.00 Uhr

Wo?

Stadtbibliothek Meerane
August-Bebel-Straße 49
08393 Meerane  

 

 

 
 
 
 
E-Mail
Anruf